Verfasst am: 01.02.2009, 14:50 Titel: Wohnwagen Unterstellung in Italien
Hallo Zusammen,
wir sind begeisterte Italien Camper und fahren immer nach Peschiera del Garda mit unserm kleinen Wohnwagen.
Meine Frage nun: Wie wollen unseren Wohnwagen in Italien lassen und suchen deshalb eine Unterstellmöglichkeit.
Nun haben wir von einem Bekannten gehört, das die Unterbringung gar nicht
so einfach ist und die Behörden Einfuhrzoll verlangen wenn der Wohnwagen in Italien bleibt. STimmt das?
Hat jemand Ahnung oder Infos?
Also wie es genau rechtlich aussieht kann ich kaum sagen. Jedoch stehen am Meer (Cavallino) die ganzen Abstellplätze voller Wohnwägen. Ich kann mir also kaum vorstellen, dass es dort sehr hohe Auflagen gibt.
So lange Du den Wohnwagen in Deutschland zugelassen lässt, kann eigentlich Italien nichts wollen. Du führst ja nichts in das Land ein. Innerhlab Europa ist die normale Zulassung eigentlich ausreichen und muss nicht umgemeldet werden. Nur wenn Du den Wohnsitz verlegen würdest. _________________ Gruss
Schnick
Ich wäre mir da nicht so ganz sicher. Bei Sportbooten sieht es zumindest so aus, dass ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer steuerrechtliche Vorschriften zum tragen kommen. Und was Gesetze und Vorschriften in Italien angeht würde ich mich erst mal bei einer berufenen Stelle (Rechtsanwalt o.ö.) schlau machen. _________________ --------------------------------------------------
Gruß aus OWL
Thomas
Zuletzt bearbeitet von Hugo Dackel am 01.02.2009, 21:11, insgesamt einmal bearbeitet
Also so weit ich mich erinnere, hat es dieses Problem mit Kroatien gegeben. Kroatien hat Einfuhrzoll für Wohnwagen erhoben, die als Dauerstellplatz ohne Kennzeichen in Kroatien geblieben sind.
Wenn ich meinen Wohnwagen in Italien z.B. auf so einem Abstellplatz in Cavallino stehen lasse und nur für die Dauer des Urlaubes rausfahre, bleibt am Wohnwagen das Kennzeichen drauf. Er steht praktisch in der Garage. Es wird sogar vom deutschen Verkehrsklub in Italien jährlich der TÜV für die deutschen Wohnwagen gemacht. Ich kann daher jederzeit mit dem Wohnwagen wieder nach Hause fahren.
Ich weiß nicht, ob auf den Plätzen auch Wohnwagen stehen, die nicht mehr angemeldet sind. Von Italien habe ich noch nie diese Vorgangsweise gehört, wie sie in Kroatien gehandhabt wurde. _________________ Liebe Grüße von der Stefferl
http://members.aon.at/peterunderika/
Es wird sogar vom deutschen Verkehrsklub in Italien jährlich der TÜV für die deutschen Wohnwagen gemacht.
Normalerweise ist das verboten. Der TÜV ist eine Hoheitliche Angelegenheit, und darf nur in Deutschland gemacht werden.
Auch in Ungarn soll Jemand von der Dekra die Fahrzeuge die in Deutschland zugelassen sind, abgenommen worden sein.
Aber es ist nicht legitim. _________________ WILLIPITSCHEN
In Ungarn vergeht alle 60 Sekunden eine Minute
Also Willi, ich kann mich genau an die Kleinen Plakate erinnern, wo daran erinnert wurde, dass der ADAC kommt, die Überprüfung machen. Und warum soll der ADAC nicht deutsche Fahrzeuge überprüfen dürfen. Wo die dann stehen, ist doch wohl egal. _________________ Liebe Grüße von der Stefferl
http://members.aon.at/peterunderika/
Also in Österreich weiss ich, dass man den Wohnwagen ohne Probleme unterstellen kann. Er muss nur angemeldet bleiben.
Da Italien ja auch EU ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dort andere Regelungen gelten. Wie schon meine Vorschreiber angemerkt haben: Der Wagen muss in Deutschland angemeldet sein.
Zum Thema TÜV: Das geht nicht im Ausland!
Ich weiss, dass einige Clubs damit werben. Es wird dann aber nur eine Prüfung gemacht. Mit dieser Prüfbescheinigung kann man dann nach Deutschland wieder einreisen und bei einer Kontrolle kann das dann akzeptiert werden (ist aber Auslegungssache).
Das Fahrzeug hat aber noch keinen TÜV, sondern lediglich eine ähnliche Prüfung und ein Prüfprotokoll. Die Plakette bekommt man so nicht. Diese Möglichkeit dient nur dazu, ein Fahrzeug aus dem Ausland wieder nach Deutschland zu bringen und dort aber zum echten TÜV zu gehen.
Also Willi, ich kann mich genau an die Kleinen Plakate erinnern, wo daran erinnert wurde, dass der ADAC kommt, die Überprüfung machen. Und warum soll der ADAC nicht deutsche Fahrzeuge überprüfen dürfen. Wo die dann stehen, ist doch wohl egal.
Hallo Strefferl, verwechselst du hier nicht etwas, meinst du die Gasabnahme?
Das ist o.K.
Die TÜV Abnahme ist, wo ihr das Pickerl dran sagt, das ist eine hoheitliche Abnahme, die man in D machen lassen muß.
Auch in D macht das nicht der ADAC. _________________ WILLIPITSCHEN
In Ungarn vergeht alle 60 Sekunden eine Minute
Nein, ich meine nicht die Gasabnahme. Ich weiß nicht, wo ihr in Deutschland normalerweise Euer "Pickerl" machen lasst. In Österreich wird die Überprüfung von ÖAMTC oder ARBÖ-Stützpunkten durchgeführt, außerdem von jeder dazu berechtigten Fachwerkstatt, d.i. im allgemeinen jede zugelassene Autowerkstatt. Aber nicht alle Autowerkstätten machen auch Wohnwagenüberprüfungen, schon allein deshalb, weil bei manchen der Bremsprüfstand zu schmal ist.
Direkt zum eigentlichen TÜV muß man in Österreich, wenn die Frist zur normalen Überprüfung lange überschritten ist, wenn das Fahrzeug sehr alt ist, kann man vorgeladen werden.
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1001530.html _________________ Liebe Grüße von der Stefferl
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Zuletzt bearbeitet von stefferl am 04.02.2009, 21:33, insgesamt 2-mal bearbeitet
Bei uns in Deutschland macht das nur der Tüv oder die Dekra.
Es gibt Werkstätten, wo man das auch machen lassen kann, aber dann ist eben vor Ort und macht die Abnahmen ein Tüv oder Dekramann.
Der ADAC darf das nicht. _________________ WILLIPITSCHEN
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Das sagt ja aus, das meine Behauptung richtig ist, das Pickerl darf nur in Deutschland vergeben werden.
Wenn also Jemand mit überzogenen Tüv nach Deutschland zurück kommt, dann kann von einer Anzeige Abstand genommen werden, so steht es ja im ADAC.
Aber für euch Österreicher ist es ja noch viel dramatischer, so dürft ihr euer Pickerl ja um 4 Monate überziehen.
Fahrt ihr aber mit dem überzogenen Pickerl nach Ungarn, so wird das dort nicht anerkannt, man muß dann zahlen. _________________ WILLIPITSCHEN
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Ich habe jetzt nachgesehen. Bei uns heißt das Landesfahrzeugprüfstelle, davon gibt es in jedem Bundesland eine. Für das Land Wien ist das die Magistratsabteilung 46. Der TÜV ist bei uns für andere Sachen zuständig. _________________ Liebe Grüße von der Stefferl
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