Du musst erst zur Versicherung und holst Dir dort die Nummer für die Elektronische Versicherungsbestätigung (frühere Doppelkarte).
Damit gehst Du dann zum StVA und meldest den WoWa an (ohne die Nummer läuft das nicht, ansonsten würden sich ja viele ohne Versicherung im Straßenverkehr bewegen ).
Gruß
Frank
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Ein Wohnwagen als Firmenfahrzeug ? Auch nicht schlecht ....
Ich kann Dir nur sagen, wie es bei uns läuft, da geht es um die LKW im Konzern:
- Nummer der elektr. Versicherungsbestätigung ist auch hier obligatorisch
- Vollmacht des Geschäftsführers, daß ein Auto zugelassen werden darf
- Kopie des Ausweises des GF´s; wenn er nicht selber zulässt, Original zum Vergleichen mit vorlegen
- Handelsregisterauszug
- KfZ-Brief sowieso
- Bank-Einzugsermächtigung der für Bankgeschäfte ermächtigten Personen
(Formular ist auf der Seite beim StVA downloadbar); ohne Einzugsermächtigung gibt´s heute keine Zulassung mehr, auch nicht im Privatbereich. In der Vergangenheit gab es wohl zuviele Leute, die ihre Steuerschuld nicht beglichen haben.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß wir zwar eine Firmenversicherung haben, ich jedoch wesentlich günstiger bei der DEVK versichern konnte; die Firmenversicherungen haben ja normalerweise nichts mit Wohnwagen zu tun. Außer, wenn es sich zufällig um ein und denselben Laden handelt, dann sind vielleicht Sonderkonditionen möglich.
Ich bin mit dem Wohnwagen, wie schon gesagt, bei DEVK versichert. Es gab hier im Forum schon mal als Thema "Versicherungen", klick Dich vielleicht einfach mal durch.
Gruß
Frank
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Ein Wohnwagen als Firmenfahrzeug ? Auch nicht schlecht ....
Huhu Frirallo,
ich glaube Du hast es missverstanden. Die Zugmaschine ist eine Firmenfahrzeug oder hat es nichts mit der eigentlichen Versicherung zu tun? Vielleicht denke ich auch zu kompliziert.
Das Wort mit der Doppelversicherungskarte hat mich irritiert.
Gibt es denn bei Wohnwagen auch diese Prozentregelung von der Versicherung wie beim Auto? Wenn ja, welche Prozente nehmen die?
also erst mal hat die Versicherung des Firmenfahrzeugs nichts mit der Versicherung des Wohnwagens zu tun (bei mir ist das genauso: Zugmaschine Firmenfahrzeug, Wohnwagen privat).
Eine Regelung "Schadenfreiheitsrabatt" gibt es für Wohnwagen nicht. Nimm Dir mal den Tipp von Mabuse dazu und gehe auf die DEVK-Seite. Da kannst Du Dir online ausrechnen, was die Haftpflicht/TK/VK kostet. Ich zahle etwa 400,-- Euro im Jahr (Haftpflicht, TK/VK je 150,-- Euro SB). Vollkasko, weil es ein brandneuer Wohnwagen ist.
Ich weiß nicht, ob Du schon mal ein Auto zugelassen hast. Dafür gab es früher die Versicherungs-Doppelkarte. Die bestand aus 2 Teilen, der eine Teil verblieb beim StVA, die andere Hälfte wurde von denen nach Anmeldung zur Versicherung geschickt, damit die gleich das Kennzeichen usw. hatten und eine Bestätigung über den Tag der Zulassung. Hatte also noch nie etwas mit 2 Fahrzeugen o.ä. zu tun.
Ein Tipp: Falls Dein Wohnwagen die Bedingungen für die Tempo-100-Zulassung erfüllt: Lass Dir das vor Zulassung vom TÜV oder von der DEKRA bestätigen. Das kannst Du dann in einem Zug mit der Zulassung erledigen, hinterher ist es immer eine Rennerei, Papiere ändern usw..
Gruß
Frank
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jetzt hab ich es verstanden. Ich war auch schon auf einer Versicherungsseite. Sieht gut aus. Wir werden dann mal einen Vertreter überfallen und das dann klar machen.
Das letzte Mal habe ich ein Auto vor 10 Jahren zugelassen. Ist schon ein weilchen her.
Auf eine 100er Zulassung sind wir noch nicht aus. Ich muss mich erstmal an alles gewöhnen. Wir werden zunächst die nähere Umgebung unsicher machen.
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