Kann man sehen, wie man will. Lustig oder auch nicht, je nachdem, ob man mal muß oder eben nicht.
Rechtlich nicht ganz in Ordnung. Als Gast - und das bin ich ja, wenn ich Kaffe und Kuchen kaufe - habe ich grundsätzlich das Recht, im Restaurant die Toilette kostenfrei aufzusuchen. Bin ich kein Gast, muß mir der Wirt den Toilettenbesuch auch genehmigen, darf aber dafür eine Gebühr erheben.
Anders ist es mit Autobahnraststätten, da diese meist nicht zum Gaststättenbetreiber gehören, sondern extra verpachtet sind. Dort darf dann grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden, weil ja viele nur pullern gehen. Mit dem Beleg von der Toilette bekomme ich dann beim Gaststättenbesuch die Gebühr ganz oder teilweise zurück.
Ist schon komisch geregelt in D mit dem Pullern. Andere Länder sind da fortschrittlicher, die sehen das einfach als das, was es auch ist: Eine Notdurft.
LG
Hartmut, der strolch _________________ Heimat ist kein Ort, Heimat ist ein Gefühl
(Herbert Grönemeyer)
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