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 Foren-Übersicht » Allgemeine Infos, Tipps, Umfragen » Schwerverkehrsabgabe Schweiz?  Seite 1 von 1 

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Stonecutter
Schönwettercamper

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Anmeldungsdatum: 02.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Im schönen Südbaden



Beitrag Verfasst am: 08.08.2007, 23:20    Titel: Schwerverkehrsabgabe Schweiz? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein "Problem".

Die Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz gilt für Fahrzeuge über 3,5 to. Jetzt ist die Frage, gilt das für jedes "Fahrzeug"? Oder gilt das auch für einen Zug, sprich PKW und Wohnwagen? Der ADAC-Mann konnte mir das heute nicht beantworten, sein Tipp ich soll beim Schweizer Zoll anrufen.

Wenn das für den Zug gilt hätte ich die 3,5 voll, 2,1 fürs Auto und 1,5 für den WW.

Ich hoffe die Frage ist nich zu naiv. Rolling Eyes
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Entweder man ist politisch korrekt oder man benutzt noch seinen eigenen Verstand!
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1308
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 09.08.2007, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

schau mal hier
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informationen/02262/02263/index.html?lang=de
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WILLIPITSCHEN
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Stonecutter
Schönwettercamper

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Anmeldungsdatum: 02.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Im schönen Südbaden



Beitrag Verfasst am: 11.08.2007, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, die Gesetzestexte. Habe jetzt in Basel beim Zoll angerufen. Definitiv, gilt das für jedes Teil einzeln.

Also zwei Vignetten. Wink
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robby
Neu hier

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Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 14
Wohnort: Krefeld



Beitrag Verfasst am: 11.08.2007, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

zwei vignetten ???? ich habe noch nir gehört das man für nen anhänger ne vignette braucht.
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diavolothecat
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 702
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Beitrag Verfasst am: 12.08.2007, 18:03    Titel: Entwarnung. Antworten mit Zitat

Die Schwerlastabgabe (LSVA) in der Schweiz gilt für jedes Fahrzeug einzeln. D.h. ein LKW <3,5t mit Anhänger <3,5t zahlt keine LSVA. Da bin ich mir sicher, da unsere Partnerfirma in der Schweiz einen Ducato Kleinlaster mit Anhänger benutzt um der LSVA zu entkommen.
Die Vignette braucht definitiv nur das Zugfahrzeug.
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Am 19. August geht's nach Avignon, der Stadt der Päpste und dann immer weiter der Sonne nach.
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1308
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 12.08.2007, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

robby hat Folgendes geschrieben:
zwei vignetten ???? ich habe noch nir gehört das man für nen anhänger ne vignette braucht.


Also in Ungarn ist das so, ausgenommen davon ist die 4 Tagesbignette, da braucht man keine für den Anhänger.
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WILLIPITSCHEN
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robby
Neu hier

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Anmeldungsdatum: 10.07.2007
Beiträge: 14
Wohnort: Krefeld



Beitrag Verfasst am: 13.08.2007, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

naja, ich war noch nie in ungarn, aber gut zu wissen. und wenn ich mal hinfahren sollte, dann wohl mit dem lkw. und da gelten eh andere richtlinien.
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Stonecutter
Schönwettercamper

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Anmeldungsdatum: 02.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Im schönen Südbaden



Beitrag Verfasst am: 15.08.2007, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also, Aussage des Zöllners, sowie ADAC, war, dass man für Fahrzeug und Anhänger jeweils eine Vignette braucht.

Also zwei.
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grischa
Camping-Profi

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Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 204
Wohnort: Bündner, wohnhaft in Wohlen, Schweiz



Beitrag Verfasst am: 03.10.2007, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Weil ich erst seit Gestern da bin, kann ich leider erst jetzt antworten. Ihr bringt da 2 Dinge durcheinander. Laughing

PKW und Wohnwagen fallen definitiv nicht unter die Schwerverkehrsabgabe. Diese gilt nur für LKW und Lieferwagen über 3.5 Tonnen. Schweizer lösen meist eine Jahreskarte, Womo-Touristen mit Dickschiffen wird eine 10-Tageskarte angeboten. Irrtum vorbehalten kostet das Teil Fr. 25.-- .

Für PKW und Wohnwagen muss, bei Fahrten auf Autobahnen je eine Vignette zu 27 € gelöst werden. Erspart mir eine Polemik über das warum und wieso, ich bezahl die Teile auch nicht gerne. Very Happy Bedenkt aber, dass jeder Autobahnkilometer in der Schweiz etwa 100 x mehr kostet als in den flachen Ländern. Diese Vignette muss einmal pro Jahr gekauft werden, berechtigt zu unbeschränkten Fahrten und ist vom 1.11. - zum 31.1. gültig.
_________________
Gruss aus Graubünden, der Ferienecke der Schweiz

Grischa


Zuletzt bearbeitet von grischa am 03.10.2007, 08:57, insgesamt einmal bearbeitet
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