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 Foren-Übersicht » Österreich » Neue Radarüberwachung  Seite 1 von 1 

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Wilfried_Ob
Camping-Profi

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Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 392
Wohnort: Castrop-Rauxel



Beitrag Verfasst am: 17.12.2009, 10:04    Titel: Neue Radarüberwachung Antworten mit Zitat

Hallo Wintersportler,

gerade gelesen.
http://www.ace-online.de/der-club/news/radar-in-oesterreich.html

gilt natürlich dann für immer.

Gruß
Wilfried
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1282
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 17.12.2009, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist eigentlich noch die Frage, ob von vorne fotografiert wird, sodas der Fahrer erkennbar ist.
Deutschland hat zwar mit Österreich ein Rechthilfeabkommen, dieses gilt aber nicht für Anonymverfolgung.
Das heißt also, wenn Jemand in Österreich zu schnell fährt, und geblitzt wird, muß er als Fahrer auf dem Bild erkennbar sein.
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strolch
Camper

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Anmeldungsdatum: 07.07.2009
Beiträge: 165
Wohnort: Gera



Beitrag Verfasst am: 17.12.2009, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibts sogar zwei Fotos, eins bei Einfahrt in die Meßstrecke und eines bei Ausfahrt aus derselben. Also anonym bleibt dabei niemand.

Selbst wenn es kein Rechtshilfeabkommen gäbe, könnte es bei der nächsten Reise durchs Nachbarland zu Schwierigkeiten kommen, weil dann direkt vollstreckt werden darf.

Fazit: Geschwindikgkeitsbegrenzungen einhalten. Ob es einem gefällt oder nicht.
Und niemals angeben, daß man fast immer ein klein wenig schneller fährt, als eigentlich erlaubt - das ist dann Vorsatz. Scheiß Thema.

LG
Hartmut, der strolch


PS: In Deutschland wird auch über dieses Thema der Geschwindigkeitsüberwachung nachgedacht und diskutiert. Wenn es sich als Einnahmequelle eignet, wird Schäuble nicht "NEIN!" sagen. Jetzt ist er ja Finanzminister und nicht mehr Innenminister.
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Heimat ist kein Ort, Heimat ist ein Gefühl
(Herbert Grönemeyer)
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1282
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 17.12.2009, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da gibts sogar zwei Fotos, eins bei Einfahrt in die Meßstrecke und eines bei Ausfahrt aus derselben. Also anonym bleibt dabei niemand.


Das ist nicht die Frage, im Bericht steht, das das Nummerschild gespeichert wird.
Wenn auf dem Foto der Fahrer nicht zu erkennen ist, handelt es sich um eine Anonymverfolgung, und der Deutsche Staat gibt dann keine Rechthilfe.

Bei den offenen Grenzen wird es eben auch schwer,das man bei der nächsten Reise erwischt wird.
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AFS
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Anmeldungsdatum: 28.09.2009
Beiträge: 11
Wohnort: Bielefeld



Beitrag Verfasst am: 17.12.2009, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Art der Geschwindigkeitsmessung ( zwischen 2 festen Markierungen, meistens gelbe Linien ) sind in den nordischen Ländern schon seit Jahrzehnten üblich. Diese kann per Hubschrauber oder Funkübertragung erfolgen, wo dann aber sofort nach der Messstrecke von der Polizei angehalten und kassiert wird.

Lieben Gruß!

Andreas
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"Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen."
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igPuk
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Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 7
Wohnort: Steiermark/Aichfeld



Beitrag Verfasst am: 16.02.2010, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Willipitschen hat Folgendes geschrieben:
Da ist eigentlich noch die Frage, ob von vorne fotografiert wird, sodas der Fahrer erkennbar ist.
Deutschland hat zwar mit Österreich ein Rechthilfeabkommen, dieses gilt aber nicht für Anonymverfolgung.
Das heißt also, wenn Jemand in Österreich zu schnell fährt, und geblitzt wird, muß er als Fahrer auf dem Bild erkennbar sein.


Hallo.
Was glaubst wohl warum bei uns das eingeführt wird????????????
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Grüße aus der Steiermark
http://home.twin.at/asirgoro/
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1282
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 16.02.2010, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

igPuk hat Folgendes geschrieben:
Willipitschen hat Folgendes geschrieben:
Da ist eigentlich noch die Frage, ob von vorne fotografiert wird, sodas der Fahrer erkennbar ist.
Deutschland hat zwar mit Österreich ein Rechthilfeabkommen, dieses gilt aber nicht für Anonymverfolgung.
Das heißt also, wenn Jemand in Österreich zu schnell fährt, und geblitzt wird, muß er als Fahrer auf dem Bild erkennbar sein.


Hallo.
Was glaubst wohl warum bei uns das eingeführt wird????????????


Natürlich um Schnellfahrer zu erwischen, aber wenn du nochmal nachschaust, darum ging es bei meinen Fred nicht.
Deutschland und Österreich hat ein Rechtshilfeabkommen.
Das heißt, wenn ich in Österreich geblitzt werde, schicken die Österreicher den Strafzettel nach Deutschland, und die helfen bei der Eintreibung der Geldbuße.

Voraussetzung ist aber, das nicht nur das Nummerschild zu erkennen ist, sondern auch der Fahrer. Ist der Fahrer nicht erkennbar, dann handelt es sich um eine Anonymverfolgung, und da gibt es keine Rechtshilfe.
So ist nun mal das Abkommen.

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Wilfried_Ob
Camping-Profi

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Beiträge: 392
Wohnort: Castrop-Rauxel



Beitrag Verfasst am: 16.02.2010, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier eine neue Meldung zum Thema:

http://wien.orf.at/stories/200131/

Gruß
Wilfried
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Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
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Campino
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Anmeldungsdatum: 22.02.2011
Beiträge: 1



Beitrag Verfasst am: 23.02.2011, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

am einfachsten wäre es wohl für alle Beteiligten, wenn sich jeder an das Tempolimit halten würde Smile

Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass auch bei einer Anonymverfolgung zu zahlen ist. Der Fahrzeughalter, sofern er nicht selbst am Steuer saß, wird wohl wissen, wer mit seinem Fahrzeug in Österreich unterwegs war. Sollte das Fahrzeug gestohlen worden sein, lässt sich dies ja belegen.

Wer zu schnell unterwegs ist, riskiert das eigene und das Leben anderer - habe gerade wieder auf der Inntalautobahn erlebt, wie ein "Verrückter" das Leben vieler anderer in Gefahr gebracht hat, weil er bei Tempo 100 mit 160 und mehr auf eine Kolonne aufgefahren ist. Mit Ach und Krach gut gegangen, weil ein anderer Fahrer perfekt reagiert hat.

Wie gesagt, beste Lösung: Sich an das Tempolimit halten - ich habe kein Mitleid mit Raser.

Mfg Campino
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Betten


Zuletzt bearbeitet von Campino am 26.02.2011, 23:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1282
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 23.02.2011, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Campino hat Folgendes geschrieben:
Hi,

Abgesehen davon bin ich der Meinung, dass auch bei einer Anonymverfolgung zu zahlen ist. Der Fahrzeughalter, sofern er nicht selbst am Steuer saß, wird wohl wissen, wer mit seinem Fahrzeug in Österreich unterwegs war. Sollte das Fahrzeug gestohlen worden sein, lässt sich dies ja belegen.

Mfg Campino


Mein Fahrzeug läuft über die Firma von meinen Sohn, warum das so ist, ist jetzt belanglos. Bei Deutsche und auch Österreichische Gerichte ist es jetzt aber so, das man nicht gegen Verwandtete aussagen muß.
Warum soll er denn jetzt gegen seinen Vater aussagen?
Es gibt eine Halterhaftung, beim ruhenden Verkehr. Und beim fahrenden Verkehr gibt es die eben nicht, dann müßte der Halter ja die Punkte bekommen.
Es ist so, die Behörde muß das beweisen, ich muß nicht das Gegenteil beweisen.
So ist die gesetzliche Lage, das du davon eine andere Meinung hast, ist für die Urteilsfindung nicht relevant.
Eine Begrüssung habe ich unterlassen, da ja auch von deiner Seite kein Gruss kam.
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WILLIPITSCHEN
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Zuletzt bearbeitet von Willipitschen am 23.02.2011, 13:41, insgesamt einmal bearbeitet
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