Verfasst am: 11.03.2008, 11:40 Titel: Massenkontrolle von Autokennzeichen verfassungswidrig
Gerade kam es über die Nachrichtenagenturen: Die Polizeibefugnisse zur automatisierten Massenkontrolle von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein sind nichtig, da verfassungswidrig.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute verletzen die Gesetze das Datenschutz-Grundrecht der Autofahrer. _________________ Gruss
Schnick
Das System hat Straftaten aufgedeckt und ehrlichen Autofahrern nicht geschadet.
Wie viele Straftaten hat das System denn aufgedeckt, meines Wissen nach bisher noch keine. Und dafür pauschal die Grundrechte von allen einschränken finde ich ein wenig dreist von uinseren Politikern. Wenn es denn einen begründeten Verdacht gibt kann man ja eine richterliche Anordnung einholen. _________________ --------------------------------------------------
Gruß aus OWL
Thomas
Das System hat Straftaten aufgedeckt und ehrlichen Autofahrern nicht geschadet.
Wie viele Straftaten hat das System denn aufgedeckt, meines Wissen nach bisher noch keine. Und dafür pauschal die Grundrechte von allen einschränken finde ich ein wenig dreist von uinseren Politikern. Wenn es denn einen begründeten Verdacht gibt kann man ja eine richterliche Anordnung einholen.
Vor allem ist jeder erstmal verdächtig. Es geht doch keinen was an wo ich rumfahre, oder?
Demnächst bekommen wir alle 'ne Kamera in's Haus, damit die Deppen uns dann zuhause auch bespitzeln können.
_________________
Weblog: www.campingtouren.de.ms
War da nicht mal was, wo das System eine Straftat hätte aufdecken können und die die Daten von den Mautbrücken nicht rausgegeben haben??? Ich habe das was in Erinnerung...
@Edgar, wir werden doch bald online ausspioniert, dann bekommst Du eine Meldung auf den PC, "Wollen Sie das staatliche Überwachungsprogramm installieren"?
Wer schützt uns denn vor durchgeknallten Politikern???
Wünsche auf jeden Fall den Leuten die in diesen Tagen weg fahren einen schönen Urlaub! _________________ Gruß Andi
hier ist es so wie überall. Die meisten bilden sich ein Meinung und haben keine Ahnung von der eigentlichen Funktionalität.
1. Der Datenbestand ist auf der Festplatte abgelegt und wird alle 10 - 30 Minuten aktualisiert.
2. Die gelesenen Kennzeichen werde mit diesem Datenbestand abgeglichen. Bei einer Negativauskunft wird das Kennzeichen sofort wieder aus dem flüchtigen Ram - Speicher gelöscht. Eine Speicherung erfolgt nicht.
3. Nur bei einer positiven Auskunft wird der nächsten Polizeidienststelle dieses Kennzeichen übertragen. Auch dieses Kennzeichen wird im System sofort wieder gelöscht.
Es erfolgt keine Speicherung.
3. Vom Elzerberg in Hessen (A3) wurden täglich ca. 3 Kennzeichen gemeldet. Dies waren zwar nur 3 Prozent der gescannten Kennzeichen. Aber um diese 3 Prozent sind unserer Autobahnen sicherer geworden. Weniger gestohlene Fahrzeuge und weniger Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz.
Ich gönne niemand einen Unfall mit so einem Fahrzeug und dann den Ärger mit der Schadensregulierung.
Aber jeder wie er möchte.
Bis dann. _________________ Campingzeit ist die schönste Zeit. Mit dem WoWa um die ganze Welt.
2. Die gelesenen Kennzeichen werde mit diesem Datenbestand abgeglichen. Bei einer Negativauskunft wird das Kennzeichen sofort wieder aus dem flüchtigen Ram - Speicher gelöscht. Eine Speicherung erfolgt nicht.
Noch !
Ne und eigentlich will eigentlich ich keine Diskussion hier im Urlaubsforum drüber beginnen.
weil das doch ein sehr schwieriges und weites Thema ist
es gibt doch viel schönere Dinge. _________________ Gruß,
Simon
2. Die gelesenen Kennzeichen werde mit diesem Datenbestand abgeglichen. Bei einer Negativauskunft wird das Kennzeichen sofort wieder aus dem flüchtigen Ram - Speicher gelöscht. Eine Speicherung erfolgt nicht.
Wenn dem so wäre, hätte das Gericht nicht dieses Urteil gefällt. Es ging ja gerade um die dauerhafte Speicherung der Daten. _________________ --------------------------------------------------
Gruß aus OWL
Thomas
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