Als wir unseren neuen gekauft haben (Knaus Südwind) habe ich mir den Azur auch angeschaut.
Zum Azur kann man nicht viel sagen. Ist ein guter Wohnwagen. Die Einrichtung gefällt mir beim Südwind etwas besser. Ausserdem war damals der Grundriss entscheident. Beim Knaus generell habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.
Beim Händler hast Du ansich kaum probleme, da ja eigentlich eine Gewährliestung greift. 2005er Baujahre sollten auch keine Probleme mit Undichtigkeiten usw. haben. Einziges generelles Problem bei den Knaus sind die "Stoßstangen" die keine sind.. die reissen gerne mal am Kunststoff.
Ansonsten würde ich meinen Knaus nicht mehr hergeben wollen. Die Dinger sind schön, praktisch und gut. _________________ Gruss
Schnick
Hallo Ini,
leider kann ich dir auch nicht mehr zu deinem Modell sagen! Allerdings fahren wir jetzt schon seit 4 Jahren immer mit unserem Knaus Azur Bj 1989 sehr gut. Bis jetzt konnten wir uns über die solide Verarbeitung nicht beklagen! Hoffentlich bleibt er uns noch ein paar Jahre treu! _________________ Gruß
Knausmaus&vlamonster
leider war ich krank, mach jetzt ne Rehamaßnahme über ca. ein halbes Jahr (2x die Woche) und bin Dauergast beim ZA.
ich hoffe, dass ich jetzt wieder öfter vorbei kommen kann.
wie meinst du das mit den Stoßstangen? (sorry dass ich so doof frage )
@ KNAUSMAUS&VLAMONSTER
prima, dass ihr mit eurem Modell gut fahrt.
wir haben beim gleichen Händler im I-Net noch einen 2. Knaus gefunden. Einen Knaus Südwind, BJ 04. Kostet fast genauso viel. Auch Einzelbetten.
liebe Grüße
Ini _________________ Sachsen- Anhalt, Land der Frühaufsteher!
schön, dass es dir wieder besser geht. Wir haben den 3. Knaus seit 1982. Der 2. war ein Knaus Azur Baujahr 92, neu gekauft, allerdings hatten wir den nach gut 2 Jahren wieder verkauft. Er war uns mit 2 Kindern und 2 Einzelbetten doch etwas zu eng. Jetzt fahren wir einen Knaus Südwind. Sind eigentlich mit allen Modellen zufrieden gewesen.
Das mit den Stoßstangen? Ist ja eigentlich keine Stoßstange, sondern eher eine "dekorative" Ausschmückung am Heck des WoWa. Es dauerte keine drei Jahre, da war die "Stoßstange" in der Mitte einfach angerissen. Habe ich mit mit Silikon in der entsprechenden Farbe wieder geflickt.
Ich hatte zuerst vermutet, das unsere damals noch kleinen Kinder darauf gestiegen sind, aber das ist wohl eine Krankheit nicht nur bei Knaus.
Rebu hat es ja schon gesagt: An den Knaus ist hinten ein Träger für die Lichter drann. Das sieht aus wie eine Stoßstange, hat aber keine solche Funktion. Ich kenne kaum einen Knaus, der da nicht geflickt wurde. Das ist wohl ein generelles Problem.
Zu Azur und Südwind: Also wenn ich die Wahl hätte, würde ich eher den Südwind nehmen. Ist zwar ein bischen älter, aber doch größer. Ob die Größe für euch entscheident ist, weiss ich natürlich nicht. _________________ Gruss
Schnick
das was euer PKW ziehen darf, 1350 KG, ist bei schwereren Wohnwagen dann sozusagen das tatsächliche Gewicht.
Die beiden Wohnwagen dürfen beladen 1470 bzw. 1400 KG wiegen. Da das Leergewicht liegt unter diesen Werten. Daraus resulitert dann die maximale Zuladung vom Wohnwagen.
Probleme gibt es nur, wenn der Wohnwagen beladen mehr als 1350KG wiegt, oder gar unbeladen schwerer als die Anhängelast vom Auto ist, was ich allerdings nicht glaube. Also den WW wiegen zu lassen ist auf jeden Fall eine sinvolle Idee!
Du hast nur von den 1350 KG geschrieben, ist das die Angabe bei 12 oder 8% Steigung? _________________ Gruß Andi
Du hast nur von den 1350 KG geschrieben, ist das die Angabe bei 12 oder 8% Steigung?
Ich denke mal, bei den 1.350 kg handelt es sich um die Angabe für die 12%-Steigung. Schaut aber mal unten im Zusatz nach, da steht normalerweise noch was von abweichend von oben ...bei 8%.
Andi, ich denke, bei den 1.350 kg ist das mit dem 1.400 kg-Wohnwagen kein Problem. Wenn ich mich recht entsinne , wird die Stützlast dem Auto zugerechnet . Also zwischen 1.420 - 1.435 kg zGG (je nach zul. Stützlast des Autos) sollte doch alles kein Problem sein ? Oder liege ich da falsch ?
Wir haben hier, glaube ich, auch schon des Öfteren geschrieben, müsste noch mal nachschauen.
Gruß
Frank
_________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten
der Händler fährt bis mitte nächste Woche auf eine öffentliche Waage
wenn ich euch jetzt richtig verstehe, kommt es auf das Leergewicht drauf an .
wenn einer oder beide WW sagen wir 200kg weniger auf die Waage bringen, als beim zulässigen GG, können wir z.b. bei dem Tabbert (der hat ja 1400kg GG) max.150kg zuladen.
seh ich das richtig?
leider hat mein Mann eine neue Zulassung für den PKW- und weder der eine noch der andere Händler kamen wohl richtig damit klar.
Erst unser Autohaus konnte uns sagen, dass der Renault 1350kg ziehen darf
liebe Grüße
Ini _________________ Sachsen- Anhalt, Land der Frühaufsteher!
Oh,Oh,
Das ist mit Vorsicht zu betrachten.
Siehe hier:http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
Wichtig ist, dass die zG-masse des Anhängers im abgekuppelten Zustand nicht überschritten wird.
Auch darf das zG-Zuggewicht nicht überschritten werden. Steht auf dem typenschild des Zugfahrzeuges und teilweise auch in den Papieren. Einige Hersteller reduzieren diesen Wert. Wurde aber hier schon mal diskutiert.
@Ini,
Bei 1350kg darfst Du die Stützlast dazu addiere aber wird beim Zugfahrzeug als Zuladung zugerechnet. Ich hoffe dein Zugfahrzeug hat wie oben angedeutet keine weitere Limitierung.
Ich hoffe etwas Klarheit geschaffen zu haben.
Wilfried _________________ Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
genau so ist es. Das was Du zwischen Leergewicht und maximal Gewicht hast, darfst Du zuladen.
Schau mal in den Downloads bei uns. Da gibt es einen Beladnungsrechner, der Dir das sogar ausrechnet und anzeigt (musst eben einmal jedes Teil wiegen).
Wichtig ist, dass Du das maximal Gewicht inkl Gespann auch weisst. Man darf nicht max-Gewicht KFZ und max-Gewicht Wowa zusammen rechnen. Es gibt es Gewicht für das Gespann, das nicht überschritten werden darf. _________________ Gruss
Schnick
Oh,Oh,
Das ist mit Vorsicht zu betrachten.
Wichtig ist, dass die zG-masse des Anhängers im abgekuppelten Zustand nicht überschritten wird.
Auch darf das zG-Zuggewicht nicht überschritten werden. Steht auf dem typenschild des Zugfahrzeuges und teilweise auch in den Papieren. Einige Hersteller reduzieren diesen Wert. Wurde aber hier schon mal diskutiert.
Wilfried
Wilfried, alles richtig.
Nur noch mal zur Klarstellung für Ini:
Zul.GG Wohnwagen 1.400
Angenommenes Leergewicht Wohnwagen: 1.250
Zul. Anhängelast Auto: 1.350
Angenommene zul. Stützlast Auto: 75
Angenommenes Leergewicht Auto: 1.500 (= incl. Fahrer 75 und 90% Tankinhalt !)
Angenommene zul. GG Auto: 2.000. Bemerkung: Bei mir ist es so, dass sich bei Anhängerbetriebe das zul. GG des Autos um die Stützlast erhöht; ist so im KfZ-Schein vermerkt ! Also 2.075
Angenommenes zul. Gesamt-Zuggewicht: 3.500
Daraus (die „angenommenen“ Werte, die mir ja nicht bekannt sind, müsstet Ihr durch die tatsächlich in den Fahrzeugpapieren bzw. auf dem Typenschild angegebenen Werte ersetzen) ergeben sich folgende Zahlen:
Zuladung Wohnwagen:
1.400 ./. 1.250 = 150
Wie viel dürft Ihr anhängen ?:
1.350 + 75 = 1.425 (von daher also alles im grünen Bereich)
Wieviel dürft Ihr im Auto zuladen ?:
2.000 + 75 (Erhöhung GG Auto um Stützlast; zumindest bei mir) ./.1.500 ./. 75 (Stützlast gilt als Zuladung) = 500
Wie hoch ist das Gesamt-Zuggewicht ?:
2.000 Auto + 1.400 Wohnwagen (incl. Stützlast, die ja, wie oben beschrieben, dem Auto zugerechnet wird) = 3.400 (also auch hier alles o.k.)
Das sind alles Zahlen, die sich nicht auf mein Auto beziehen, sondern sozusagen „fiktive“ Werte sind; bei meinem alten Auto hatte ich z.B. ein zul. Gesamt-Zuggewicht von 3.350 kg; ich musste also, um bei dem o.g. Beispiel zu bleiben, noch mal 50 kg einsparen, egal, ob beim Wohnwagen oder beim Auto.
Es gilt also, dass die zulässigen Werte nicht überschritten werden dürfen (weder als Einzelwert, z.B. GG Wohnwagen, noch als Gesamtwert, also Gesamt-Zuggewicht). Weiterhin ist natürlich zu sehen, dass die Zahlen für jedes Auto anders aussehen und vielleicht auch die Bestimmungen andere sind (z.B. dass sich bei mit das zul. GG um die Stützlast erhöht, mag nicht bei jedem Hersteller so sein).
Wenn ich mal Zeit dazu finde, werde ich, da das Thema ja immer wieder „hochkommt“, eine Excel-Tabelle basteln und die dann in die downloads stellen, so dass jeder seine eigene Zahlen einsetzen kann – analog zum Beladungsrechner.
Gruß
Frank
_________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten
Ja Frank, Du hast schon Recht! So war es bei mir ja bisher auch, also mit dem Fabia.
Zum Thema Tempo 100:
Mein Wohnwagen erfüllt alle Anforderungen. Das Auto auch, ist auch mit dem Leergewicht schwerer als der WW. Soweit so gut dachte ich!
Wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers größer als die max. Anhängelast ist, unabhängig vom tatsächlichen Gewicht gibt es KEIN Tempo 100! Selbst wenn der WW eine Zulassung dafür hat, darf man nicht 100 fahren.
Ich weiß aber allerdings nicht, nach welcher Steigung sich das richtet.
Das wollte ich auch INI noch mitteilen.
@Wilfired,
der Link ist super, dafür bist Du ja bekannt Danke!
Schönes WE an alle! _________________ Gruß Andi
Tanktourismus 2011:
A: 1010 Liter / D: 194 Liter
Zuletzt bearbeitet von AndiP am 18.04.2008, 19:00, insgesamt einmal bearbeitet
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.