Verfasst am: 05.05.2006, 17:00 Titel: Ich will eine 100km/h Zulassung für den Wohnwagen haben
Hallo Leute,
hier hat sich ja seit meinem letzten Besuch einiges getan Super!
An alle, die dazugekommen sind: Herzlich Willkommen!
Ich bin gerade im Netz auf der Suche nach einer Info: Ich möchte auf meinem Wagen die 100er Zulassung haben. Allerdings hat sich die Rechtslage da wohl geändert. Weiss jemand etwas genaueres, was ich machen muss?
So ganz blick ich diese Formeln mit 80 Leergewicht und la la la nicht.
Hallo,
also mal kurz zusammengefasst, was Du brauchst:
- zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 to
- Zufahrzeug muß ABS haben
- Reifen Wohnwagen jünger 6 Jahre
- Reifen Wohnwagen mind. Geschw.-Kat. L
- Wohnwagen muß hydraulische Achsstoßdämpfer haben
- zul. GG Wohnwagen max. Leergewicht PKW (Verh. 1:1)
- Stabilisierungseinrichtung am Wohnwagen (Antischlingerkuppplung, z.B. AL-KO AKS 3004 oder Winterhoff WS 3000)
Wenn das alles gegeben ist, ab damit zum TÜV oder zur Dekra, Bestätigung holen (Best. 9. Ausn.VO, hat mich bei der Dekra 44,00 € gekostet), mit der Bestätigung ab zum StVA, die das in die Fahrzeugpapiere (Schein und Brief) eintragen, Kostenpunkt bei mir 15,00 €. Dann bekommst Du noch Deine 100-er-Plakette für hinten (muß mit Siegel versehen sein !) und eine für vorne, falls Du mal geblitzt wirst - dann wissen unsere Freunde und Helfer gleich Bescheid und halten Dich nicht erst an, falls Du nicht auch die 100 noch deutlich überschreitest. Wichtig ist, daß Du die Bestätigung von TÜV/Dekra immer mitführst - wurde mir zumindest so gesagt.
Ich wünsche Dir viel Erfolg, wenn Du noch Fragen hast, melde Dich einfach.
Passiert eigentlich nichts mehr, die 100er Zulassung ist ja nicht wie früher für das Gespann sondern für den Wohnwagen vergeben.
Ich fahre schon Jahrelang mit einer falschen 100 drauf. Früher wenn ich einen LKW überholte, dann wurde ich angehupt, Lichthupe, Stinkefinger gezeigt, das ist heute anders, die PKWfahrer denken ach der darf ja 100 fahren, wer kennt schon den feinen Unterschied
_________________ WILLIPITSCHEN
In Ungarn vergeht alle 60 Sekunden eine Minute
Heisst aber auch, dass die Polizeit vor-Ort prüft ob mein Gespann nun zugelassen ist oder?
Sonst könnte ich ja mit einem leichteren KFZ das Gespann ziehen. Also werden die mir das berechnen ...
Was heisst den "falschen" darfst doch sicher einen Aufkleber mit 100 drauf machen, wenn kein Siegel drauf gefälscht wurde oder? _________________ Gruss
Schnick
Nein, bei der jetzigen 1 zu 1 Regelung ist es schon so, das es eigentlich nicht mehr zum prüfen gibt.
Ein Auto, was einen 1400 kg Wohnwagen ziehen darf, bekommt auch die 100 Plakette, natürlich, wenn der Wohnwagen 1400 kg ist, und das Auto darf nur 1300 kg anhängen, das geht natürlich nicht.
Zitat:
Was heisst den "falschen" darfst doch sicher einen Aufkleber mit 100 drauf machen, wenn kein Siegel drauf gefälscht wurde oder?
Schau mal unten links auf meinen Wohnwagen.
Die 100 heißt, darf nicht schneller als 100 fahren. Die 100 mit dem Siegel ist ohne den roten Rand, und die bedeutet, darf 100 fahren.
Das ist genau das was ich meinte, die meisten Autofahrer kennen den Unterschied nicht
_________________ WILLIPITSCHEN
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Nein, bei der jetzigen 1 zu 1 Regelung ist es schon so, das es eigentlich nicht mehr zum prüfen gibt.
Ein Auto, was einen 1400 kg Wohnwagen ziehen darf, bekommt auch die 100 Plakette, natürlich, wenn der Wohnwagen 1400 kg ist, und das Auto darf nur 1300 kg anhängen, das geht natürlich nicht.
Aber ist das nicht so, dass sowohl Auto als auch Wohnwagen da eingetragen werden müssen?
So kenne ich das. Sonst könnte ich ja mit einem Auto und Wagen zum TÜV und mit das Siegel geben lassen und danach mit einem anderen Auto den Wohnwagen ziehen.
Das macht ja keinen Sinn oder?
Nur noch mal zur Klarstellung:
Die 100 hinten drauf ist ja schön und gut und wird sicherlich auch den einen oder anderen Freund und Helfer bremsen, überhaupt eine Kontrolle durchzuführen.
Fakt ist aber, daß die 100 (ob mit oder ohne Siegel) nicht das Entscheidende ist, sondern die mitzuführende Bestätigung. Daraus geht z.B. hervor, daß der Fahrzeugführer selbst dafür verantwortlich ist, daß die bestätigten Dinge wie z.B. Gewichtsverhältnis PKW - WW oder aber das Alter der Reifen eingehalten werden.
Bei einer Kontrolle muß in jedem Fall die Bestätigung vorgelegt werden !
Ich werde heute abend mal versuchen, meine Bestätigung einzuscannen und hier reinzustellen - mal sehen, ob´s gelingt.
Grüsse an alle
frirallo
Stimmt schon das du eine Bestätigung bekommst, die du mitführen mußt, aber früher bei der 1-0,8 Regelung war es so, da wurde das ganze Gespann abgenommen, man bekam für den Zugwagen noch eine kleine 100.
Fuhr man aber mit einen anderen Zugwagen, als der Abgenommene, dann war die 100 hinfällig, das ist nun heute nicht mehr, man darf auch mit einen anderen Zugwagen 100 fahren, sofern der Gewichtsmäßig die Kriterien erfüllt. _________________ WILLIPITSCHEN
In Ungarn vergeht alle 60 Sekunden eine Minute
Richtig, die kleine 100 gibt´s heute auch noch. Die soll aber nur dazu dienen daß, wenn man mit über 80 km/h geblitzt wird, nicht direkt angehalten wird (Auskunft vom StVA mir gegenüber).
Selbstverständlich darf ich mit jedem anderen Zugwagen das Gespann bewegen, mit Tempo 100 muß dabei natürlich das Verhältnis 1/1 eingehalten werden.
Grundsätzlich ist es so:
Wenn dein Wowa die Vorraussetzungen erfüllt also
- hydraulische Stoßdämpfer
- Antischlingerkupplung
- Reifen nicht älter als 6 Jahre und für 120 km/h zuelassen,
dann bekommst du vom TÜV, Dekra o.ä. ein Gutachten(immer mit führen) und damit bekommst du bei der Zulassungstelle deine 100er Plakette mit Siegel und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Noch ein Hinweis: beim Eintrag bekommst du jetzt automatisch die neue Zulassungsbescheinigung.
Welches Auto du dann davorhängst ist deine Sache solange du dich im gesetzlichen Rahmen bewegst (1:1Regelung, Gespanngewicht, Fahrzeug spezifische Zuggewicht usw.) kann dir da nix passieren.
Sooo... seit heute habe ich nun endlich auch eine 100er Zulassung an unserem Wohnwagen drann.
Da ich diese Woche eh bei der Dekra vorfahren musste um einen Hagelschaden bewerten zu lassen, habe ich mir gleich die Bescheinigung geholt. Heute war ich dann bei der KFZ-Stelle und habe mir den Aufkleber (Schwäbisch: Ufbebbr) geholt.
Kleiner Tipp dazu: Da es eine technische Änderung ist, benötigt man den Fahrzeugbrief und den Schein (neu also Teil 1 und 2)!!!!
Hatte ich natürlich nicht dabei Aber die Damen hat eine Ausnahmen gemacht, da Sie vermutete dass ich ja heute in die ferien will (in BW ist ja heute Ferienbeginn).... Glück gehabt! _________________ Gruss
Schnick
Gratulation!
Ich war im Juni beim TÜV, bevor ich zur Ham Radio gefahren bin. Ging bei mir alles gut. der Prüfer ist 3 Mal um den Wohnwagen gelaufen und hat wegen den Reifen gestutzt, (altbekanntes Problem) weil die nicht in den neuen Papieren stehen. Eine Kopie vom alten Brief brachte dann Klarheit.
*Schupp*, ich war dann 38.- los. Auf der Zulassungsstelle mußte ich dann nochmal 18.- hinblättern....
Ich denke aber es lohnt sich wenn mal viel in Deutschland unterwegs ist. Je nach Situation ist es dann kein Problem mehr, LKW´s zu überholen. Allerdings habe ich festgestellt, daß der Spritverbrauch drastisch steigt!
Na ja, man kann nicht alles haben
P.S. Der Dreck der auf dem Bild zu sehen ist, ist mittlerweile weg
Ich habe dann auch mal bei TÜV und Dekra gefragt, ob ich als Luxemburger mit einem hier angemeldeten WW Mitglied in diesem 100er Club werden darf.
Die juristischen und bürokratischen Feinheiten erspare ich Euch.
1. Im Prinzip ist das kein Problem, mur dass keiner genau weiss, wie es geht.
2. Man muss verrückt sein, um sich das zuzumuten. _________________ Am 19. August geht's nach Avignon, der Stadt der Päpste und dann immer weiter der Sonne nach.
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