Also, die GEZ nimmt ab 2007 Radiogebühren für PC also auch Laptop.
Dabei ist so, das der P.C noch nicht mal am Internet angeschlossen sein muß, die sagen ganz einfach, das Gerät ist da, und man könnte es benutzen.
(ich will jetzt Kindergeld beantragen, ich habe zwar keine kleinen Kinder, aber das Gerät ist da, ich könnte es benutzen)
Normalerweise müßte man auch für Fernsehgeräte, die z.B. auf Dauercampingplätze stehen, Gebühren zahlen, aber da gibt es einen Trick.
Wenn man z.B. sagt, ich habe nur ein Fernsehgerät, das nehme ich im Urlaub mit im Wohnwagen, und danach in die Wohnung, dann steht in der Wohnung kein Gerät in Bereitschaft, und es fallen keine Gebühren an.
Ich brauche dir wohl nicht zu sagen, das du keinen, auch nicht den GEZ-Mann in deine Wohnung oder Wohnwagen rein lassen mußt, der darf nur rein mit Durchsuchungsbefehl, und den bekommt er nicht.
Jetzt zum Laptop.
GEZ Gebühren für PC braucht der Privatmann nicht zu zahlen, es sei denn, er hat kein Radio angemeldet. _________________ WILLIPITSCHEN
In Ungarn vergeht alle 60 Sekunden eine Minute
1.) ......aber das Gerät ist da, ich könnte es benutzen;........
2.) Wenn man z.B. sagt, ich habe nur ein Fernsehgerät, das nehme ich im Urlaub mit im Wohnwagen, und danach in die Wohnung, dann steht in der Wohnung kein Gerät in Bereitschaft, und es fallen keine Gebühren an.
Zu Punkt 1: Willipitschen, das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden: Welches Gerät ist da, Du könntest es benutzen ? Bezieht sich das jetzt auf den Fernseher oder eher auf das Thema "Kinder" ??
Zu Punkt 2: Katja, Willipitschen hat selbstverständlich Recht. Die GEZ hat auf der eigenen homepage FAQ´s, in der ganz klar gesagt wird, wenn ein tragbares Fernsehgerät nur für kurze Zeit (Urlaub) mitgenommen wird, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Nachzulesen wo ?: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#4
Viele Grüße aus Voerde
frirallo
_________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten
Ja zu den gebühren ist wohl alles gesagt. Da kann ich mich nur anschliessen.
Die GEZ ist immer nur fällig bei solchen "Kleineren Dingen" wie tragbare TV, Laptop usw. wenn Du nicht schon ein Hauptgerät angemeldet hast.
Wo es eher zu Problemen kommen kann, ist ein fest eingebautes Radio im Wohnwagen. Da könnte es doch zu einer Gebührenerhebung kommen. Ich habe aber noch keinen Fahnder auf den Campingplätzen gesehen _________________ Gruss
Schnick
Wo es eher zu Problemen kommen kann, ist ein fest eingebautes Radio im Wohnwagen. Da könnte es doch zu einer Gebührenerhebung kommen. Ich habe aber noch keinen Fahnder auf den Campingplätzen gesehen
_________________
Noch wichtiger ist, reingelassen im Wohnwagen.
Das braucht man wirklich nicht, den Fahnder reinlassen in die Wohnung,
reinlassen im Wohnwagen.
Ich weiß das, der Fahnder weiß das, und damit ist das denn auch erledigt, denn er kann es nicht beweisen. _________________ WILLIPITSCHEN
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das Problem ist, daß mit Sicherheit kein Fahnder gleich sagt, daß er von der GEZ kommt. Das sind oft Leute, die angeben eine Umfrage zu machen, Leute die behaupten sie kämen von der Hausverwaltung und erkundigen sich nach dem TV-Empfang. Berichte im Fernsehen zeigen immer wieder, daß die Machenschaften der Fahnder oft schon illegal sind. Ich erinnere ich an den Bericht im TV, wo die GEZ Gebühren von einem Autohaus haben wollte. Es ging um zugelassene Vorführwagen über einen Zeitraum, der schon einige Jahre zurück liegt....
Bei mir war vor Jahren der GEZ Mann so dreist, der stellte den Fuß in die Tür. Meine Frau machte dann die Tür etwas weiter auf und mit Schwung wieder zu. Sein Fuß war rampuniert und die Tür war leicht verzogen. Die herbeigerufene Polizei schrieb dann gegen den Schnüffler eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch und Nötigung. Habe das Verfahren gewonnen. Fertig!
Also nach meinem Kenntnisstand kann es nur Probleme geben bei Dauercampern, da gilt das gleiche wie für Ferienwohnungen und bei festeingebauten Geräten (wie siet es bei festeingebauten Flachbildschirmen aus?).
Die GEZ-Leute sind so dreist, die kommen auf Grundstück und schauen auch in Autos und WOhnwagen rein. Und so sicher wäre ich nicht, dass die sich auch auf CP's rumtreiben. _________________ --------------------------------------------------
Gruß aus OWL
Thomas
Wenn man z.B. sagt, ich habe nur ein Fernsehgerät, das nehme ich im Urlaub mit im Wohnwagen, und danach in die Wohnung, dann steht in der Wohnung kein Gerät in Bereitschaft, und es fallen keine Gebühren an.
_________________ WILLIPITSCHEN
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Hier habe ich noch einen Beitrag von Caravaning.de:
Zitat:
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio- und/oder Fernsehgerät angemeldet hat. Ansonsten ist auch das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät. Radios und Fernseher in Wohnwagen sind dagegen ausdrücklich anmelde- und gebührenpflichtig, unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt auch keine Rolle, ob der Caravan ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät dort zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen. Als Rundfunkgeräte zählen alle zum Empfang bereitgehaltenen Geräte, also beispielsweise auch Notebooks oder Videobeamer mit entsprechender Ausstattung. Die einzige, aber wichtige Ausnahme bilden tragbare Rundfunkgeräte, die nur vorübergehend genutzt werden – sie sind nicht meldepflichtig.
Denke dass klärt auch noch etwas zu dem Thema. _________________ Gruss
Schnick
Verfasst am: 22.03.2007, 10:44 Titel: Antwort der GEZ
Schnick hat Folgendes geschrieben:
Hier habe ich noch einen Beitrag von Caravaning.de:
Zitat:
.......... Radios und Fernseher in Wohnwagen sind dagegen ausdrücklich anmelde- und gebührenpflichtig, unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt auch keine Rolle, ob der Caravan ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät dort zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen. .........
Denke dass klärt auch noch etwas zu dem Thema.
Diese Problematik habe ich bereits vor zwei Jahren klären müssen, da ein Beauftragter des WDR vor der Tür stand und wollte die Anmeldung des im WoWa eingebauten Radios sehen. WoWa steht wenn nicht auf Reisen neben dem Haus. Ich selbst bin bei der GEZ mit meinen Geräten gemeldet. Mir wurde eine Frist von vier Wochen zwecks Nachweis der Anmeldung gegeben.
Ich habe mich direkt bei der GEZ beschwert und erhielt folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Ob......,
bitte entschuldigen Sie, dass wir wegen des ungewöhnlich hohen Arbeitsaufkommens Ihre Mitteilung erst jetzt bearbeitet haben.
Steht der Wohnwagen mit Rundfunkgeräte neben dem Haus besteht keine Gebührenpflicht. Wenn dar Wohnwagen für einen Zeitraum von weniger einem Monat auf einem deutschen Campingplatz steht, besteht ebenfalls keine Gebührenpflicht.
Gebührenpflicht besteht, wenn es sich um Erstgeräte handelt oder wenn die Geräte länger als 1 Monat auf einem separaten Grundstück stehen ( auch Bauernhof oder Scheune ).
Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugszentrale
Ihr Schreiben wurde unter dem Aktenzeichen 05884256080 - kl
gespeichert.
Ich denke dies trägt zur Klärung bei.
Gruss
Wilfried _________________ Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
Wenn die GEZ eine neue Einnahmequelle wittert, wird das nicht mehr lange dauern. Frage mich nur, werden die Personalkosten der GEZ auch von unseren Gebühren bezahl? _________________ --------------------------------------------------
Gruß aus OWL
Thomas
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