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 Foren-Übersicht » Versicherungen, Steuern, Rechtliches » GEZ Gebühren für TV und Radio im WoWa?  Seite 1 von 3 

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Katja
Kennt sich aus

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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 86



Beitrag Verfasst am: 24.10.2006, 11:45    Titel: GEZ Gebühren für TV und Radio im WoWa? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nachdem ja nun die GEZ Gebühr für Laptop, Handy und Co. beschlossen wurde, stellte ich mir die Frage: Wie ist dass den im Wohnwagen?

Muss ich da auch GEZ Gebühren bezahlen, weil ich einen Fernseher da habe? Oder ist das frei?

Vielleicht kann mir ja jemand darauf eine Antwort geben, bevor der GEZ-Mann vor meinem Fenster auftaucht Wink

Gruesse von der
Katja
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1306
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 24.10.2006, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also, die GEZ nimmt ab 2007 Radiogebühren für PC also auch Laptop.
Dabei ist so, das der P.C noch nicht mal am Internet angeschlossen sein muß, die sagen ganz einfach, das Gerät ist da, und man könnte es benutzen.
(ich will jetzt Kindergeld beantragen, ich habe zwar keine kleinen Kinder, aber das Gerät ist da, ich könnte es benutzen)
Normalerweise müßte man auch für Fernsehgeräte, die z.B. auf Dauercampingplätze stehen, Gebühren zahlen, aber da gibt es einen Trick.
Wenn man z.B. sagt, ich habe nur ein Fernsehgerät, das nehme ich im Urlaub mit im Wohnwagen, und danach in die Wohnung, dann steht in der Wohnung kein Gerät in Bereitschaft, und es fallen keine Gebühren an.
Ich brauche dir wohl nicht zu sagen, das du keinen, auch nicht den GEZ-Mann in deine Wohnung oder Wohnwagen rein lassen mußt, der darf nur rein mit Durchsuchungsbefehl, und den bekommt er nicht.

Jetzt zum Laptop.
GEZ Gebühren für PC braucht der Privatmann nicht zu zahlen, es sei denn, er hat kein Radio angemeldet.
_________________
WILLIPITSCHEN
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verdi 1
Camper

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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 143



Beitrag Verfasst am: 24.10.2006, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ha Ha Ha Willipitschen!!! Mit dem Kindergeld, - halte dich mal dran.

An Katja!
Da ist wohl alles zu den GEZ Gebühren gesagt.


MfG verdi 1
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frirallo
Platzwart

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Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: Voerde/Niederrhein



Beitrag Verfasst am: 24.10.2006, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Willipitschen hat Folgendes geschrieben:
1.) ......aber das Gerät ist da, ich könnte es benutzen;........
2.) Wenn man z.B. sagt, ich habe nur ein Fernsehgerät, das nehme ich im Urlaub mit im Wohnwagen, und danach in die Wohnung, dann steht in der Wohnung kein Gerät in Bereitschaft, und es fallen keine Gebühren an.


Zu Punkt 1: Willipitschen, das habe ich jetzt noch nicht ganz verstanden: Welches Gerät ist da, Du könntest es benutzen ? Bezieht sich das jetzt auf den Fernseher oder eher auf das Thema "Kinder" ?? Wink Wink

Zu Punkt 2: Katja, Willipitschen hat selbstverständlich Recht. Die GEZ hat auf der eigenen homepage FAQ´s, in der ganz klar gesagt wird, wenn ein tragbares Fernsehgerät nur für kurze Zeit (Urlaub) mitgenommen wird, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Nachzulesen wo ?: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#4

Viele Grüße aus Voerde
frirallo
Wohnwagen
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AndiP
Platzwart

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Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 950
Wohnort: Immenstaad am Bodensee



Beitrag Verfasst am: 24.10.2006, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Ja, das ist schon ein Übel mit der GEZ! Da fühlt man sich abGEZockt!
Alternativ, wenn der GEZ-Mann klingelt tut es auch eine 38er Laughing

Spaß beiseite, aus diesem Grunde habe ich mein TV im WW nicht fest eingebaut....

Kurz Info, die GEZ verschluckt jährlich ca. 170 mio Euro Verwaltungsaufwand, das gibt mir zu denken!

Viele Grüße und allseits guten TV-Empfang Laughing

Andi
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Schnick
Administrator

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Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 2133
Wohnort: Geislingen / Steige



Beitrag Verfasst am: 25.10.2006, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja zu den gebühren ist wohl alles gesagt. Da kann ich mich nur anschliessen.

Die GEZ ist immer nur fällig bei solchen "Kleineren Dingen" wie tragbare TV, Laptop usw. wenn Du nicht schon ein Hauptgerät angemeldet hast.

Wo es eher zu Problemen kommen kann, ist ein fest eingebautes Radio im Wohnwagen. Da könnte es doch zu einer Gebührenerhebung kommen. Ich habe aber noch keinen Fahnder auf den Campingplätzen gesehen Wink
_________________
Gruss
Schnick

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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1306
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 25.10.2006, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo es eher zu Problemen kommen kann, ist ein fest eingebautes Radio im Wohnwagen. Da könnte es doch zu einer Gebührenerhebung kommen. Ich habe aber noch keinen Fahnder auf den Campingplätzen gesehen
_________________


Noch wichtiger ist, reingelassen im Wohnwagen.
Das braucht man wirklich nicht, den Fahnder reinlassen in die Wohnung,
reinlassen im Wohnwagen.
Ich weiß das, der Fahnder weiß das, und damit ist das denn auch erledigt, denn er kann es nicht beweisen.
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WILLIPITSCHEN
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AndiP
Platzwart

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Anmeldungsdatum: 28.09.2006
Beiträge: 950
Wohnort: Immenstaad am Bodensee



Beitrag Verfasst am: 25.10.2006, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo WILLIPITSCHEN,

das Problem ist, daß mit Sicherheit kein Fahnder gleich sagt, daß er von der GEZ kommt. Das sind oft Leute, die angeben eine Umfrage zu machen, Leute die behaupten sie kämen von der Hausverwaltung und erkundigen sich nach dem TV-Empfang. Berichte im Fernsehen zeigen immer wieder, daß die Machenschaften der Fahnder oft schon illegal sind. Ich erinnere ich an den Bericht im TV, wo die GEZ Gebühren von einem Autohaus haben wollte. Es ging um zugelassene Vorführwagen über einen Zeitraum, der schon einige Jahre zurück liegt....

Gruß Andi
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eneuh
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 819
Wohnort: Ostbevern / Münsterland NRW



Beitrag Verfasst am: 25.10.2006, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir war vor Jahren der GEZ Mann so dreist, der stellte den Fuß in die Tür. Meine Frau machte dann die Tür etwas weiter auf und mit Schwung wieder zu. Sein Fuß war rampuniert und die Tür war leicht verzogen. Die herbeigerufene Polizei schrieb dann gegen den Schnüffler eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch und Nötigung. Habe das Verfahren gewonnen. Fertig!

Meine Gesinnung:
GEZ -- Nein danke.
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Weblog: www.campingtouren.de.ms


Zuletzt bearbeitet von eneuh am 25.10.2006, 14:34, insgesamt einmal bearbeitet
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Hugo Dackel
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
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Beitrag Verfasst am: 25.10.2006, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also nach meinem Kenntnisstand kann es nur Probleme geben bei Dauercampern, da gilt das gleiche wie für Ferienwohnungen und bei festeingebauten Geräten (wie siet es bei festeingebauten Flachbildschirmen aus?).
Die GEZ-Leute sind so dreist, die kommen auf Grundstück und schauen auch in Autos und WOhnwagen rein. Und so sicher wäre ich nicht, dass die sich auch auf CP's rumtreiben.
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Gruß aus OWL
Thomas
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Willipitschen
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 1306
Wohnort: Aachen



Beitrag Verfasst am: 25.10.2006, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann man dieses hier angeben.



Zitat:
Wenn man z.B. sagt, ich habe nur ein Fernsehgerät, das nehme ich im Urlaub mit im Wohnwagen, und danach in die Wohnung, dann steht in der Wohnung kein Gerät in Bereitschaft, und es fallen keine Gebühren an.

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WILLIPITSCHEN
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Schnick
Administrator

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Beiträge: 2133
Wohnort: Geislingen / Steige



Beitrag Verfasst am: 30.10.2006, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hier habe ich noch einen Beitrag von Caravaning.de:

Zitat:

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio- und/oder Fernsehgerät angemeldet hat. Ansonsten ist auch das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät. Radios und Fernseher in Wohnwagen sind dagegen ausdrücklich anmelde- und gebührenpflichtig, unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt auch keine Rolle, ob der Caravan ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät dort zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen. Als Rundfunkgeräte zählen alle zum Empfang bereitgehaltenen Geräte, also beispielsweise auch Notebooks oder Videobeamer mit entsprechender Ausstattung. Die einzige, aber wichtige Ausnahme bilden tragbare Rundfunkgeräte, die nur vorübergehend genutzt werden – sie sind nicht meldepflichtig.


Denke dass klärt auch noch etwas zu dem Thema.
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Gruss
Schnick

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Wilfried_Ob
Camping-Profi

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Beiträge: 392
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Beitrag Verfasst am: 22.03.2007, 10:44    Titel: Antwort der GEZ Antworten mit Zitat

Schnick hat Folgendes geschrieben:
Hier habe ich noch einen Beitrag von Caravaning.de:

Zitat:

.......... Radios und Fernseher in Wohnwagen sind dagegen ausdrücklich anmelde- und gebührenpflichtig, unabhängig von den am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt auch keine Rolle, ob der Caravan ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät dort zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen. .........


Denke dass klärt auch noch etwas zu dem Thema.


Diese Problematik habe ich bereits vor zwei Jahren klären müssen, da ein Beauftragter des WDR vor der Tür stand und wollte die Anmeldung des im WoWa eingebauten Radios sehen. WoWa steht wenn nicht auf Reisen neben dem Haus. Ich selbst bin bei der GEZ mit meinen Geräten gemeldet. Mir wurde eine Frist von vier Wochen zwecks Nachweis der Anmeldung gegeben.
Ich habe mich direkt bei der GEZ beschwert und erhielt folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ob......,

bitte entschuldigen Sie, dass wir wegen des ungewöhnlich hohen Arbeitsaufkommens Ihre Mitteilung erst jetzt bearbeitet haben.

Steht der Wohnwagen mit Rundfunkgeräte neben dem Haus besteht keine Gebührenpflicht. Wenn dar Wohnwagen für einen Zeitraum von weniger einem Monat auf einem deutschen Campingplatz steht, besteht ebenfalls keine Gebührenpflicht.

Gebührenpflicht besteht, wenn es sich um Erstgeräte handelt oder wenn die Geräte länger als 1 Monat auf einem separaten Grundstück stehen ( auch Bauernhof oder Scheune ).

Mit freundlichen Grüßen
Gebühreneinzugszentrale

Ihr Schreiben wurde unter dem Aktenzeichen 05884256080 - kl
gespeichert.

Ich denke dies trägt zur Klärung bei.

Gruss
Wilfried
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Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
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Schnick
Administrator

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Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 2133
Wohnort: Geislingen / Steige



Beitrag Verfasst am: 22.03.2007, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

also im winter oder auch sommer, wenn der wagen nicht genutzt wird -> radio und tv raus.

mal sehen wann wir den erstern GEZ Ermittler auf diversen Abstellplätzen sehen.
_________________
Gruss
Schnick

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Hugo Dackel
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
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Wohnort: Kirchlengern/OWL



Beitrag Verfasst am: 22.03.2007, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die GEZ eine neue Einnahmequelle wittert, wird das nicht mehr lange dauern. Frage mich nur, werden die Personalkosten der GEZ auch von unseren Gebühren bezahl?
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Gruß aus OWL
Thomas
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