Verfasst am: 21.01.2008, 14:19 Titel: Für Polenfahrer: Polen verlangt Kfz-Halterbescheinigung
Polen will gegen die berüchtigten Autoschiebereien im Lande schärfer vorgehen.
Deshalb verlangen die dortigen Behörden neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halter-Bescheinigung, teilte der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart mit. Aus der Bescheinigung muss nach Angaben des Clubs hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des Fahrzeugbesitzers bewegt. Verstöße gegen die neue Vorschrift werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet, betonte der ACE unter Berufung auf Auskünfte der Polnischen Botschaft in Berlin. Die Vorschrift zur Halterbescheinigung gilt nicht für den Fall, dass der Fahrzeughalter das Auto selbst steuert oder als Beifahrer mit fährt.
Für die Freunde wichtig, wo das Fahrzeug auf z.B auf Eltern oder Bekanntschaft zugelassen ist.
Ist das Dokument vergleichbar mit den Vollmachten wie sie in den Dienstwägen verwendet werden?
Gibt es da ggf. schon Vordrucke?
Hallo Schnick,
nach gerade getätigter Rücksprache mit meinem Auto-Club reicht eine bestätigte Vollmacht. Es gibt bei Automobil-Clubs auch Vordrucke.
Ich schicke Dir per PN ein Link.
Weitere Interessenten sollten sich bei mir melden.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.