Verfasst am: 11.09.2007, 23:44 Titel: Fragen über Fragen ....
Moin,
gerade habe ich diese Seite entdeckt Habe es auch auf einer anderen Seite (Forum) versucht und leider zu spät gemerkt, das dort nur alle zwei Wochen mal was passiert.
Meine Freundin und ich haben einen Knaus Mustang WW geschenkt bekommen. Er ist alt, trocken und hat sein ganz eigenes Flair.
Das nette Geschenk wirft aber auch viele Fragen auf :
1. Der WW befindet sich zur Zeit in Dänemark. Kein TÜV! Er soll nach Deutschland und hier auf einen CP (Dauercamping). Frage ist: Mit welchen Kennzeichen kann ich den WW nach Deutschland überführen ? (In Deutschlang gehen die Kurzzeitkennzeichen - aber in Dänemark ?)
2. Ist TÜV zwingend erforderlich, selbst wenn der WW auf einem CP steht und nicht mehr bewegt wird / werden soll?
3. Die Gasheizungsanlage wird seit Jahren nicht benutzt. Muss eine Prüfung zwingend vorliegen und was würde eine Abnahme bzw. eine vorhergehende Runderneuerung kosten ?
Toll wäre auch zu wissen, was zu beachten ist, wenn wir den WW auf einem Platz zwecks Dauercamping abstellen wollen (Stichwort: Vertrag)
Da wir "Neu" im Campinggeschäft sind, zumindest als Besitzer eines WW, werden wir wohl noch häufig eure Hilfe gebrauchen !
Verfasst am: 12.09.2007, 08:47 Titel: Re: Fragen über Fragen ....
Buk hat Folgendes geschrieben:
Moin,
gerade habe ich diese Seite entdeckt Habe es auch auf einer anderen Seite (Forum) versucht und leider zu spät gemerkt, das dort nur alle zwei Wochen mal was passiert.
Hallo Buk,
herzlich Willkommen hier. Freut mich natürlich, dass Du nun uns gefunden hast. Hier geht glücklicherweise mehr
Ich werde mal versuchen Deine Fragen zu beantworten:
Buk hat Folgendes geschrieben:
1. Der WW befindet sich zur Zeit in Dänemark. Kein TÜV! Er soll nach Deutschland und hier auf einen CP (Dauercamping). Frage ist: Mit welchen Kennzeichen kann ich den WW nach Deutschland überführen ? (In Deutschlang gehen die Kurzzeitkennzeichen - aber in Dänemark ?)
Da Dänemark in der EU ist, würde ich behaupten, dass das normale Überführungskennzeichen aus D absoult ausreichend ist. In die andere Richtung (also Export) gilt es ja auch.
Buk hat Folgendes geschrieben:
2. Ist TÜV zwingend erforderlich, selbst wenn der WW auf einem CP steht und nicht mehr bewegt wird / werden soll?
Nein, TÜV ist nur erforderlich wenn der Wohnwagen auf der Straße ist. Für die Überfürung ist er eigentlich auch nicht erforderlich. Würde aber auf jeden Fall mich vom Zustand der Bremsen und des Rahmens überzeugen...
Buk hat Folgendes geschrieben:
3. Die Gasheizungsanlage wird seit Jahren nicht benutzt. Muss eine Prüfung zwingend vorliegen und was würde eine Abnahme bzw. eine vorhergehende Runderneuerung kosten ?
Die Gasprüfung ist keine gesetzliche Vorschrift. Aber wird von den meisten Plätzen verlangt, sonst bekommste Deine Kündigung oder darfst gar nicht erst drauf. Die Gasprüfung kostet ca. 35 Euro. Was dann ersetzt bzw. erneuert werden muss musst Du auf Dich zukommen lassen. Bei meinem alten Dethleffs war nach fast 30 Jahren noch alles in Ordnung. Das Gaszeugs ist ziemlich robust und einfach gebaut. GGf. musst Du die Abgasleitung ersetzten (wenn sie noch kein ALU ist).
Ich würde die Prüfung auf jeden Fall machen. Wenn sich Dein Wohnwagen beim ersten Heizen in Fetzen zerlegt (und Dich mit) hat es sich nicht gelohnt
Buk hat Folgendes geschrieben:
Toll wäre auch zu wissen, was zu beachten ist, wenn wir den WW auf einem Platz zwecks Dauercamping abstellen wollen (Stichwort: Vertrag)
Oh da kann ich wenig dazu sagen. Hier gibt es aber ein paar Dauercamper, die da sicher mehr wissen als ich.
Buk hat Folgendes geschrieben:
Da wir "Neu" im Campinggeschäft sind, zumindest als Besitzer eines WW, werden wir wohl noch häufig eure Hilfe gebrauchen !
Na das hoffen wir doch
[/quote] _________________ Gruss
Schnick
Verfasst am: 12.09.2007, 09:06 Titel: Re: Fragen über Fragen ....
Buk hat Folgendes geschrieben:
Moin,
gerade habe ich diese Seite entdeckt Habe es auch auf einer anderen Seite (Forum) versucht und leider zu spät gemerkt, das dort nur alle zwei Wochen mal was passiert.
Meine Freundin und ich haben einen Knaus Mustang WW geschenkt bekommen. Er ist alt, trocken und hat sein ganz eigenes Flair.
Das nette Geschenk wirft aber auch viele Fragen auf :
1. Der WW befindet sich zur Zeit in Dänemark. Kein TÜV! Er soll nach Deutschland und hier auf einen CP (Dauercamping). Frage ist: Mit welchen Kennzeichen kann ich den WW nach Deutschland überführen ? (In Deutschlang gehen die Kurzzeitkennzeichen - aber in Dänemark ?)
2. Ist TÜV zwingend erforderlich, selbst wenn der WW auf einem CP steht und nicht mehr bewegt wird / werden soll?
3. Die Gasheizungsanlage wird seit Jahren nicht benutzt. Muss eine Prüfung zwingend vorliegen und was würde eine Abnahme bzw. eine vorhergehende Runderneuerung kosten ?
Toll wäre auch zu wissen, was zu beachten ist, wenn wir den WW auf einem Platz zwecks Dauercamping abstellen wollen (Stichwort: Vertrag)
Da wir "Neu" im Campinggeschäft sind, zumindest als Besitzer eines WW, werden wir wohl noch häufig eure Hilfe gebrauchen !
Liebe Grüße
Buk aus Ostfriesland
Moin moin,
erstmal ein herzliches Willkommen im Forum. Ich denke hier wirst Du geholfen werden.
Ich war gerade am Schreiben als ich sah, dass Schnick just die wesentlichen Punkte sehr gut erklärt hat.
Zum Dauerplatz folgendes:
Wir hatten einmal für 5 1/2 Jahren so einen Dauerplatz.
Du mußt halt im Vorfeld mit dem Platzbetreiber alles genauestens abklären.
Den Vertrag vielleicht vorher (auch das Kleingedruckte) sehr genau lesen.(Kaution etc.)
Wichtig wäre halt auch zu wissen in wie weit Du z.B. zum Rasenmähen und Pflege Deines Stellplatzes dort aufschlagen mußt. Wenn der Anfahrtsweg dann etwas länger ist kann das unter Umständen schonmal einen anders geplantes Wochenende versauen.
Kündigungsfristen und die damit meistens verbundenen "Abräumaktionen"... Schau Dir genau an was Du darfst und was nicht. Da reagieren manche Platzbetreiber eher konservativ. Und: Entspricht der auserkorenen Platz wirklich Deinen Freizeitansprüchen? Schau Dir auch Deine zukünftigen Mit-Dauercamper bzw. Nachbarn an. Klopf das bitte vorher ab bevor das ein Reinfall wird.
Alles in allem waren wir seinerzeit zufrieden. Den Ärger gab es dann mit der Kündigung (Kaution). Ist halt wie im richtigen Leben.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg und Spaß beim neuen Hobbie.
Verfasst am: 12.09.2007, 18:37 Titel: Re: Fragen über Fragen ....
Schnick hat Folgendes geschrieben:
Buk hat Folgendes geschrieben:
2. Ist TÜV zwingend erforderlich, selbst wenn der WW auf einem CP steht und nicht mehr bewegt wird / werden soll?
Nein, TÜV ist nur erforderlich wenn der Wohnwagen auf der Straße ist. Für die Überfürung ist er eigentlich auch nicht erforderlich. Würde aber auf jeden Fall mich vom Zustand der Bremsen und des Rahmens überzeugen...
Buk hat Folgendes geschrieben:
3. Die Gasheizungsanlage wird seit Jahren nicht benutzt. Muss eine Prüfung zwingend vorliegen und was würde eine Abnahme bzw. eine vorhergehende Runderneuerung kosten ?
Die Gasprüfung ist keine gesetzliche Vorschrift. Aber wird von den meisten Plätzen verlangt, sonst bekommste Deine Kündigung oder darfst gar nicht erst drauf. Die Gasprüfung kostet ca. 35 Euro. Was dann ersetzt bzw. erneuert werden muss musst Du auf Dich zukommen lassen. Bei meinem alten Dethleffs war nach fast 30 Jahren noch alles in Ordnung. Das Gaszeugs ist ziemlich robust und einfach gebaut. GGf. musst Du die Abgasleitung ersetzten (wenn sie noch kein ALU ist).
Ich würde die Prüfung auf jeden Fall machen. Wenn sich Dein Wohnwagen beim ersten Heizen in Fetzen zerlegt (und Dich mit) hat es sich nicht gelohnt
Buk hat Folgendes geschrieben:
Da wir "Neu" im Campinggeschäft sind, zumindest als Besitzer eines WW, werden wir wohl noch häufig eure Hilfe gebrauchen !
Hallo Buk,
erst einmal noch ein herzlich Willkommen im Forum, ich möchte zu Schnick Anmerkungen noch ein paar Sachen hinzufügen
Zu2) Ich würde auch unbedingt auf den Zustand der Reifen noch achten und wenn es die ersten sind immer austauschen, da die Dinger dann durch das ewige draußen stehen wahrscheinlich bei der ersten Fahrt über die Straße platzen!
Zu3)
Wenn Du dir überlegst den Wagen doch noch über den Tüv zu bringen, dann ist die Gasprüfung für die Tüv Abnahme erforderlich!
Zusätzlich würde ich immer den Schlauch anschauen und den Druckminderer wenn er sehr alt ist immer tauschen und zur eigenen Sicherheit eine Gasprüfung machen! _________________ Gruß
Knausmaus&vlamonster
Ja, es ist bereits alles wichtige gesagt.
Doch nochmals die eindringliche Mahnung: Achtet auf den Zustand der Reifen, sonnst leiht euch welche für die Überführung.
Habt ihr dann den Wagen überführt, so lasst schnellstens die Gasanlage überprüfen und ggfls. instand setzen. Es geht hier um euer Leben.
Aus der Europastadt Castrop-Rauxel
die besten Grüße
Wilfried _________________ Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
Zuletzt bearbeitet von Wilfried_Ob am 12.09.2007, 20:55, insgesamt einmal bearbeitet
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