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 Foren-Übersicht » Versicherungen, Steuern, Rechtliches » BGH Entscheidung vom 08.01.2008 X ZR97/05  Seite 1 von 1 

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Wilfried_Ob
Camping-Profi

Daten
Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 392
Wohnort: Castrop-Rauxel



Beitrag Verfasst am: 01.05.2008, 17:39    Titel: BGH Entscheidung vom 08.01.2008 X ZR97/05 Antworten mit Zitat

Hallo,
Gerade gelesen. Siehe Seite 5ff Pkt.13
Mängelbeseitigung in der Regel am Wohnort des Käufers.
So verstehe ich den Text
Exclamation
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&Seite=27&nr=42985&pos=835&anz=848 Exclamation

Gruß
Wilfried
_________________
Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
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