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 Foren-Übersicht » Laberecke » Angeln  Seite 1 von 1 

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Heidi
Schönwettercamper

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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 34
Wohnort: 52531 Übach-Palenberg



Beitrag Verfasst am: 30.01.2009, 15:50    Titel: Angeln Antworten mit Zitat

Kennt sich einer mit dem Angeln aus?

Wir fahren über Ostern nach Fehmarn und mein Sohn (dann 10 Jahre), möchte angeln. Kann man an der Ostsee angeln ohne einen Angelschein?

Gruß Heidi
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aki
Camper

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Anmeldungsdatum: 09.12.2007
Beiträge: 109
Wohnort: Berne



Beitrag Verfasst am: 17.02.2009, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich ist der Fischereischein eine zwingende Voraussetzung zum Angeln. Und selbst wenn man den hat, braucht man auch noch das Recht an dem Gewässer zu angeln.
Ausnahmen davon machen z.B. Schleswigholstein, wo man für (ich glaube) 30 oder 40 € eine gewisse zeit angeln darf. Am Besten mal bei der unteren Fischereibehörde oder dem Amt für Turismus(wie auch immer das heißt) nachfragen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

Gruß Aki
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eneuh
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 812
Wohnort: Ostbevern / Münsterland NRW



Beitrag Verfasst am: 17.02.2009, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal meinen Sohn gefragt: (Angler mit Fischereischein)

Das Angeln in Deutschland ist ohne Fischereischein nicht erlaubt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Kind einen sogenannten Jugendfischereischein macht. Dazu reicht in der Regel der Gang in's Rathaus, 8 Euro und ein Paßbild auf den Tisch und gut is'. Keine Fischereiprüfung notwendig. Aber: Das Kind darf dann nur in Begleitung einen mindestens 18 jährigen Fischereischeininhabers angeln gehen.
Alles andere ist in Deutschland nicht erlaubt.
Auf Campingplätzen mit Angelmöglichkeit ist aber eigentlich immer ein Angler anwesend, der einen Jugendfischereischeininhaber mit zum Angeln nimmt.
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aki
Camper

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Anmeldungsdatum: 09.12.2007
Beiträge: 109
Wohnort: Berne



Beitrag Verfasst am: 17.02.2009, 15:44    Titel: Mit etwas Vorsicht! Antworten mit Zitat

Ich habe da mal bei wikipedia einige Informationen gefunden:

wikipedia hat Folgendes geschrieben:
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde, in Hamburg vom Verbraucherschutzamt des zuständigen Bezirksamtes sowie von den meisten Kundenzentren (Einwohnerdienststellen) der Bezirksämter.

Falls man nicht Eigentümer eines Fischereirechtes ist, ist eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln oder zum Fischen der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu fischen, das vom Inhaber des Fischereirechtes für dieses Gewässer ausgestellt wird.

In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft.

Als Zugeständnis an den Tourismus folgen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein als einzige deutsche Bundesländer unter Einschränkungen diesem international üblichen Reglement. So können beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern - auch von Einheimischen - auf vier Wochen begrenzte Urlauberfischereischeine, auch Touristenfischereischeine genannt, gegen eine Gebühr von 20 Euro erworben werden, in Schleswig-Holstein sogar für 40 aufeinanderfolgende Tage, dafür jedoch nur von Personen mit Wohnsitz außerhalb des Bundeslandes. Kritik des Bundesverbraucherministeriums und der Verbände an diesem Vorgehen blieb bislang ohne Folgen, obwohl nun Fische, und damit Wirbeltiere, auch von Personen ohne jede Sachkunde getötet werden dürfen. Der Landesanglerverband gab dennoch bereits vor der Einführung des Scheins im Sommer 2005 bekannt, auf eine Klage gegen die Neuregelung verzichten zu wollen.

Eine weitere Sonderstellung nimmt das Land Niedersachsen ein, wo im Fischereigesetz keine Fischereischeinpflicht (oder andere Dokumente außer dem Personalausweis) für die Ausübung einer Angeltätigkeit vorgeschrieben wurde.

In den freien (nicht verpachteten) Gewässern Niedersachsens (Küste und Seeschiffahrtsstrassen wie die Elbe bis Hamburg) kann somit jeder scheinfrei angeln.


Eventuell kann das ein wenig weiter helfen. Aber auch hier empfehle ich die Kontaktsuche mit der entsprechenden Behörde. Meist sind die Behörden freundlicher als man im allgemeinen erwarten würde.

Gruß Aki
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Heidi
Schönwettercamper

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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 34
Wohnort: 52531 Übach-Palenberg



Beitrag Verfasst am: 17.02.2009, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aki und Edgar,

vielen Dank für die Infos.

Ich hab mich beim Bürgerbüro von Fehmarn erkundigt und bekam dort auch die Nachricht mit dem Urlaubsfischereischein.

Bevor mein Sohn und ich mit dem Angeln loslegen, werde ich mich auf dem Campingplatz erkundigen, ob mir einer beim töten der Tiere hilft. Es klingt vielleicht blöde Embarassed aber ich will nicht das sie leiden. Denn ich denke das muß nicht sein.

Da meine Erfahrungen mit Fischen mehr als 25 Jahre zurückliegen, bezweifle ich überhaupt etwas zu fangen.

Aber vielleicht gibts für meinen Sohn das Anfängerglück Very Happy .

Viele Grüße

Heidi
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eneuh
Dauercamper

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Anmeldungsdatum: 10.05.2006
Beiträge: 812
Wohnort: Ostbevern / Münsterland NRW



Beitrag Verfasst am: 17.02.2009, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann "Petri Heil" und vielleicht hat Dein Sohn ja soviel Freude am Angeln und macht dann später den Fischereischein. Very Happy
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rafalltz
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Anmeldungsdatum: 06.11.2009
Beiträge: 5



Beitrag Verfasst am: 06.11.2009, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hab nicht wirklich Ahnung vom angeln, hab aber mal nach forellen geangelt, wenn man erst mal das auswerfen drauf hat, ist es relativ easy, streckenweise kann es langweilig werden, wenn nicht viel im Wasser los ist....
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