Verfasst am: 10.11.2010, 14:20 Titel: 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (100 km/h für Anhänger) endet
Hallo,
zur Erinnerung, § 8
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
aber ich habe zu diesem Thema eine Anfrage an das Bundesministerium gestellt und folgendes erhalten.
Sehr geehrter Herr Ob........,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. November 2010.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, die Befristung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl Teil I S 3171) die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 05. August 2009 (BGBl Teil I S 2631) geändert worden ist, aufzuheben. Eine entsprechende Änderungsverordnung ist in Vorbereitung.
Somit würden die Regelungen der jetzigen Ausnahmeverordnung fortgelten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Heißt das im Klartext, die Ausnahmeregelung, mit dem WoWa 100km/h zu fahren, bleibt noch solange (über den 31.12.2010 hinaus) in Kraft, bis sie durch eine Verordnung aufgehoben wird?
Ich komme mit dem verklausulierten Beamtendeutsch nie klar... _________________ LMC 475 hinten, KIA Sorento vorne!
Sehr geehrte Damen/Herren,
diese
§ 18 StVO 9. Ausnahmeverordnung (100 km/h für Anhänger)
§ 8 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft
Gibt es hier schon entsprechende Änderungen oder was bedeutet dieser Ablauf zum 31.12.2010 für uns/mich als Gespannfahrer ???
Für eine verbindliche Aussage bedanke ich mich im Voraus recht herzlich
Ich verstehe die Antwort nun so, dass die Ausnahmeverordnung weiterhin gültig bleibt, aber die Befristung ( wenn sie es schaffen ) gestrichen wird.
Es wird dann wohl nicht in die StVO direkt aufgenommen.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.