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 Foren-Übersicht » Versicherungen, Steuern, Rechtliches » 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (100 km/h für Anhänger) endet  Seite 1 von 1 

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Wilfried_Ob
Camping-Profi

Daten
Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 392
Wohnort: Castrop-Rauxel



Beitrag Verfasst am: 10.11.2010, 14:20    Titel: 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (100 km/h für Anhänger) endet Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Erinnerung, § 8

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

aber ich habe zu diesem Thema eine Anfrage an das Bundesministerium gestellt und folgendes erhalten.

Sehr geehrter Herr Ob........,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02. November 2010.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, die Befristung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl Teil I S 3171) die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 05. August 2009 (BGBl Teil I S 2631) geändert worden ist, aufzuheben. Eine entsprechende Änderungsverordnung ist in Vorbereitung.

Somit würden die Regelungen der jetzigen Ausnahmeverordnung fortgelten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Beate Thielecke



Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische
Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de

Gruß
Wilfried
_________________
Wer lesen kann ist oft im Vorteil.
Wer hilft dem wird auch geholfen.
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Zuletzt bearbeitet von Wilfried_Ob am 10.11.2010, 14:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Baumschupser
Camping-Profi

Daten
Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 462
Wohnort: Bremen



Beitrag Verfasst am: 10.11.2010, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt das im Klartext, die Ausnahmeregelung, mit dem WoWa 100km/h zu fahren, bleibt noch solange (über den 31.12.2010 hinaus) in Kraft, bis sie durch eine Verordnung aufgehoben wird?

Ich komme mit dem verklausulierten Beamtendeutsch nie klar...
_________________
LMC 475 hinten, KIA Sorento vorne!

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Wilfried_Ob
Camping-Profi

Daten
Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 392
Wohnort: Castrop-Rauxel



Beitrag Verfasst am: 10.11.2010, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Anfrage lautete:

Sehr geehrte Damen/Herren,
diese
§ 18 StVO 9. Ausnahmeverordnung (100 km/h für Anhänger)
§ 8 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft
Gibt es hier schon entsprechende Änderungen oder was bedeutet dieser Ablauf zum 31.12.2010 für uns/mich als Gespannfahrer ???

Für eine verbindliche Aussage bedanke ich mich im Voraus recht herzlich


Ich verstehe die Antwort nun so, dass die Ausnahmeverordnung weiterhin gültig bleibt, aber die Befristung ( wenn sie es schaffen ) gestrichen wird.
Es wird dann wohl nicht in die StVO direkt aufgenommen.


Gruß
Wilfried
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grischa
Camping-Profi

Daten
Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 204
Wohnort: Bündner, wohnhaft in Wohlen, Schweiz



Beitrag Verfasst am: 11.11.2010, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Also ich sehe das so :

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 wird per 31.12.2010 aufgehoben, tritt also ausser Kraft.

Die Änderung der Ausnahmeverordnung zur StVO vom 05. August 2009 (BGBl Teil I S 2631) bleibt also bis zum Widerruf weiterhin in Kraft.

Für uns Gespannfahrer ändert sich also nichts. Sehe ich das richtig so ?
_________________
Gruss aus Graubünden, der Ferienecke der Schweiz

Grischa
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Wilfried_Ob
Camping-Profi

Daten
Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 392
Wohnort: Castrop-Rauxel



Beitrag Verfasst am: 11.11.2010, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

grischa hat Folgendes geschrieben:
Hallo.

.......
Für uns Gespannfahrer ändert sich also nichts. Sehe ich das richtig so ?


Das sehe und verstehe ich genau so.


Gruß
Wilfried
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Franjo001
Schönwettercamper

Daten
Anmeldungsdatum: 17.08.2008
Beiträge: 36
Wohnort: GE



Beitrag Verfasst am: 13.11.2010, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Befristung aufgehoben wurde, gilt sie nun unbefristet. Very Happy
_________________
Gruß

Franjo001

Ne quid nimis!

(z.Z. Winterdauercamper, 01.10. - 31.03.)
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